Neue Einmalvergütung für Solaranlagen tritt in Kraft
03.01.2023 - Per Jahresbeginn bekommen Eigner bis zu 60 Prozent der Investitionskosten für eine neue Photovoltaikanlage erstattet. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Anlage nicht zum Eigenverbrauch genutzt wird. Das neue Fördermodell betrifft Anlagen mit einer Leistung von 2 bis 150 Kilowatt.
Zürich - Anfang Januar ist die Revision des Energiegesetzes in Kraft getreten. Sie sieht parallel zu den beiden bereits bestehenden Fördermodellen für kleine und grosse Photovoltaikanlagen unter anderem eine neue hohe Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen vor, erläutert Swissolar in einer Mitteilung.
Der Verband der Schweizer Solarenergiebranche schlüsselt dort die Voraussetzungen auf, unter denen Eigener bis zu 60 Prozent der Investitionskosten von Referenzanlagen erstattet bekommen können. Danach muss die neue Photovoltaikanlage eine Leistung von mindestens 2 und höchsten 150 Kilowatt aufweisen.
Die von ihr erzeugte Energie darf zudem nicht zum Eigenverbrauch genutzt, sondern muss über mindestens 15 Jahre hinweg ins Netz eingespeist werden. Auch werden nur Anlagen mit einem Inbetriebnahmedatum ab Jahresbeginn 2023 gefördert. Für das laufende Jahr beläuft sich die hohe Einmalvergütung auf 450 Franken pro Kilowatt installierter Leistung, so Swissolar. Zudem ist die Förderung auf eine neue Photovoltaikanlage ohne Eigenverbrauch pro Jahr und Grundstück begrenzt. Ein allfälliger Neigungswinkelbonus kann jedoch zusätzlich beantragt werden. hs