Kt. ZH: Vereinfachte Bewilligung für klimafreundliche Wärmepumpen

11.10.2021 - Neben Förderbeiträgen, die mit dem geänderten Energiegesetz noch aufgestockt werden sollen, plan die Baudirektion nun, das Bewilligungsverfahren für die Installation von Wärmepumpen zu vereinfachen. Eine entsprechende Anpassung hat Baudirektor Neukom am Freitag in eine Vernehmlassung gegeben.

Die Vernehmlassungsvorlage

Die heute erforderliche Bewilligung für den Einbau von Wärmepumpen soll innerhalb der Bauzonen in einfachen Situationen durch ein Meldeverfahren analog dem bereits bestehenden und bewährten Meldeverfahren für Solaranlagen ersetzt werden. Die Baudirektion schlägt vor, die Bauverfahrensverordnung (BVV) wie folgt zu ändern:

Innen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpen: Neu generell Meldeverfahren statt Baubewilligung

Aussen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpen: Neu Meldeverfahren statt Baubewilligung für genügend angepasste, kleine Geräte.

Erdsonden-Wärmepumpen: Für baurechtlichen Teil (Wärmepumpe und Bohrung) neu nur noch Meldeverfahren, wenn Vorgaben betreffend Nachbarsonden eingehalten sind. Für gewässerschutzrechtlichen Teil (Bohrung) weiterhin Bewilligung.


Lesen Sie die Mitteilung der Baudirektion (8.10.21)
Lesen Sie zudem den Artikel der NZZ (8.10.21)


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