2024-03-20

30.11.-1 - Lausanne - Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen den Windpark Bel Coster gutgeheissen. Es hob die Genehmigung für den Teilnutzungsplan sowie Bewilligungen für die Rodung und das Strassenprojekt auf. Die Waadtländer Behörden müssen weitere Abklärungen zur Umweltverträglichkeit treffen.

Die Initianten des Windparks Bel Coster haben einen Rückschlag erlitten. Das Bundesgericht in Lausanne hat eine Beschwerde gegen einen Entscheid des Waadtländer Kantonsgerichts gutgeheissen. Die Beschwerde richtete sich gegen die Genehmigung des Teilnutzungsplanes und die Bewilligungen für die Rodung und ein Strassenprojekt. Die Nutzungsplanung hätte bereits Abklärungen zum Gewässerschutz, zu Zugvögeln und zu den Abständen der Brut- und Balzplätze der betroffenen Vögel umfassen müssen, heisst es in einer Mitteilung des Bundesgerichts. Diese Abklärungen müssten nun vorgenommen werden und die zuständigen kantonalen Behörden erneut darüber entscheiden. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Ergebnisse dieser Abklärungen Auswirkungen hätten auf den Standort und die Zahl der Windräder.Das Bundesgericht hat dagegen andere Elemente der Beschwerde abgelehnt oder ist gar nicht erst darauf eingetreten, etwa auf Einwände gegen den Landschafts- und Denkmalschutz.Der Energieversorger Alpiq und die beteiligten Gemeinden wollen die Entscheidung des Bundesgerichts nun analysieren, schreiben sie in einer Mitteilung. Alpiq habe mit den nötigen Abklärungen zur Umweltverträglichkeit bereits begonnen.Der Windpark Bel Coster ist auf dem Gebiet der Gemeinden Abergement, Ballaigues und Lignerolle geplant. Er soll mit neun Windrädern zwischen 65 und 90 Gigawattstunden Strom erzeugen. ce/stk